Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit diesen Bedingungen wird das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Teilnehmer, der die Leistungen von AktivBalance in Anspruch nimmt, und uns als Ihrem Seminarveranstalter geregelt. Sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Vertrages.

1. ALLGEMEINES
1.1 Für alle Angebote und Dienstleistungen von Anja Beyer „AktivBalance“
gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes
vereinbart wurde. Alle Leistungen von Anja Beyer „AktivBalance“ insbesondere Seminare, Kurse, Veranstaltungen, Beratungen sind nachfolgend als „Seminar“ bezeichnet.
1.2 Anja Beyer „AktivBalance“ veranstaltet sogenannte offene Veranstaltungen und Inhouse-Veranstaltungen. Offene Veranstaltungen sind solche, die im Katalog von Anja Beyer „AktivBalance“ oder in Anzeigen öffentlich ausgeschrieben sind. Inhouse-Veranstaltungen sind firmeninterne Seminare die durch Anja Beyer „AktivBalance“ in den durch die Vertragspartner zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten veranstaltet werden, bspw. Veranstaltungen zur Schulung von Stresskompetenzen, usw.
1.3 Leistungsbedingungen von Auftraggebern oder Teilnehmern bedürfen zur verbindlichen Anerkennung der schriftlichen Bestätigung durch Anja Beyer „AktivBalance“ nachfolgend „Veranstalter“. Durch die Anmeldung zu einem Seminar bzw. durch Beauftragung mit der eines Seminars erkennt der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber (nachfolgend „Teilnehmer“) die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen von Anja Beyer „AktivBalance“ (nachfolgend „AGB“) als verbindlich an. Alle Teilnehmer hatten vor Anmeldung ausreichend Gelegenheit die AGB zur Kenntnis zu nehmen.

2. ANMELDUNG
Die Anmeldung zu einem Seminar erfolgt immer schriftlich. Sie kann per Fax, per Internet, per E-Mail, schriftlich auf vorgedruckten Anmeldeformularen vorgenommen werden.
Sonderwünsche und Anmeldungen unter einer Bedingung sind nur dann gültig, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach ihrem zeitlichen Eingang. Dies gilt insbesondere bei Seminaren mit einer begrenzten Teilnehmerzahl.

3. VERTRAGSABSCHLUSS
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Mit der zeitnahen Aushändigung der Teilnahme-/ Auftragsbestätigung und der Rechnungsstellung durch den Veranstalter kommt der Vertrag zustande.

4. ÄNDERUNGSVORBEHALT
4.1 Leistungsbeschreibungen des Veranstalters in Prospekten, etc. sind unverbindlich.
4.2 Der Veranstalter ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Leistungsbild zu ändern, soweit der Gesamtcharakter des Seminars, d.h. dessen wesentliche Inhalte und dessen Ausgestaltung nicht verändert werden und zudem die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist. Änderungen liegen insbesondere vor, im Falle eines Trainerwechsels, wenn der ursprüngliche Trainer bspw. durch Krankheit verhindert ist oder im Falle einer Änderung der Reihenfolge der Lehrinhalte oder eine Anpassung der Inhalte an den Prozess in einem Training. Änderungen im Sinne der Ziffer 4.2. berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Ausübung von Gewährleistungsrechten.

5. RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER, ERSATZPERSONEN
5.1 Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Alle Teilnehmerunterlagen sind der Rücktrittserklärung beizufügen.
5.2 Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder nimmt er an dem Seminar nicht teil, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Seminarvorkehrungen und für seine Aufwendung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Seminarleistung zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Seminarbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Seminarpreis pauschalieren. Es werden folgende Stornobeträge berechnet:
Bei Rücktritt bis 43 Tage vor Seminarbeginn fallen 25,00 Euro Bearbeitungsgebühr an,
ab dem 42. bis 27. Tag vor Seminarbeginn 25% des Seminarpreises, ab dem 28. bis 15. Tag vor Seminarbeginn 50% des Seminarpreises. Bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor Seminarbeginn oder Nichterscheinen zum Seminar werden 100% des Seminarpreises berechnet.
Darüber hinaus kann der Veranstalter vom Teilnehmer im Falle eines Rücktritts die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Nimmt ein Teilnehmer die Leistung ganz oder teilweise nicht in Anspruch so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
Bei Absage eines Komplettpaketes (inkl. Übernachtung & Verpflegung) werden die vom jeweiligen Veranstaltungsort (Hotel) tatsächlich in Rechnung gestellten Kosten für Übernachtung und Verpflegung dem Teilnehmer unabhängig von oben genannten Stornobeträgen in Rechnung gestellt.
5.3 Bis zum Seminarbeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt und an dem Seminar teilnimmt. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Seminarerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der Kunde und der Dritte als Gesamtschuldner für den Seminarpreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts kann der Veranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6. RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER
6.1. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Seminar abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wegen Nichterreichung der  Mindestteilnehmerzahl, wenn der Seminarleiter/Trainer wegen Krankheit verhindert ist, das Seminar abzuhalten und kein geeigneter Ersatz für diesen beschafft werden kann oder unvorhersehbare Ereignisse, die eine Durchführung unmöglich oder nach Treu und Glauben unzumutbar machen, so erhält der Teilnehmer bereits gezahlte Seminargebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
6.2.Ein wichtiger Grund ist ebenfalls gegeben, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter in einem solchen Fall, so behält er den Anspruch auf den Seminarpreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und eventuelle Erstattungen durch die Leistungsträger anrechnen lassen. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN/GEBÜHREN
7.1. Alle Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Mehrwertsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Mehrwertsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Mehrwertsteuersätzen als getrennt vereinbart.
7.2. Mit Vertragsabschluss ist die vereinbarte Seminargebühr fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Zahlung muss unaufgefordert 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn beglichen sein. Bedenken Sie bitte die Post– und Überweisungslaufzeiten. Vor Entrichtung der Seminbargebühr kann eine Teilnahme nicht garantiert werden.

8. VERTRAULICHE INFORMATIONEN, DATENSCHUTZ
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert und verarbeitet werden. Sie werden ausschließlich zu internen Zwecken des Veranstalters genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

9. URHEBERRECHT
9.1. Seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen usw. unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Diese sind als persönliche geistige Schöpfung des Veranstalters durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
9.2. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, die vorgenannten Unterlagen fotomechanisch oder elektronisch zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die vorgenannten Unterlagen nur für seinen persönlichen Gebrauch im Rahmen der Seminarteilnahme zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Jede Nachahmung,auch von Teilen, ist unzulässig.
9.3. Bei Verstößen des Teilnehmers gegen vertragliche und/oder gesetzliche Vorschriften, die die Rechte, insbesondere die Urheberrechte des Veranstalters schützen, hat der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer einen Auskunfts- und Unterlassungsanspruch. Darüber hinaus haftet der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter für den hieraus resultierenden Schaden.

10. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
10.1. Der Veranstalter und seine Trainerassistenten übernehmen keine Haftung für Unfälle, Sachschäden, Diebstähle oder Abhandenkommen von Gegenständen während des Seminaraufenthalts und auf den Wegen (An-und Rückreise) zur Seminarstätte.
10.2. Die jeweiligen Seminare werden vom Veranstalter unter Zugrundelegung des jeweils aktuellen Wissensstandes sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.
10.3 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung dafür, dass der einzelne Teilnehmer die erworbenen Kenntnisse und erhaltenen Ratschläge tatsächlich für sich individuell nach seinen persönlichen Vorstellungen verwerten kann. D.h. es besteht keine Haftung des Veranstalters für einen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht für einen solchen, den sich der Teilnehmer selbst gesetzt hat.
10.4 Das gebuchte Seminar ist keine Therapie im heilkundlichen, medizinischen oder psychotherapeutischen Sinne. Der Teilnehmer prüft selbst, ob er sich den Anforderungen des Seminars gewachsen fühlt. Er trägt für sein Handeln sowie seine körperliche, psychische und geistige Gesundheit/Verfassung selbst die Verantwortung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Nachteile des Teilnehmers, die daraus entstehen, dass die Seminarvoraussetzungen in der Person des Teilnehmers nicht vorliegen. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die sich aufgrund von ihm schuldhaft gemachter falscher Angaben ergeben.
10.5 Bei Anwendungsdemonstrationen, Übungen oder Aktionen, die Teilnehmer/innen an sich selbst oder anderen Teilnehmer/innen vornehmen, handeln diese auf eigene Verantwortung.
10.6 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die als echte Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und nicht Bestandteil der Veranstaltung sind. Diese Leistung werden durch Dritte angeboten, mit welchen der Teilnehmer einen gesonderten Vertrag abschließt. Dies gilt auch für den Fall, dass die AktivBalance Trainer an diesen Aktivitäten teilnehmen. Der Veranstalter haftet nicht für Angaben in von dem Veranstalter nicht hergestellten Hotel– und anderen Prospekten dieser Anbieter von Fremdleistungen.

11 MITWIRKUNGSPFLICHT
11.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11.2 Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich während der Dauer des Seminars der AktivBalance Seminarleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Falls keine AktivBalance Seminarleitung verfügbar ist, ist der Veranstalter an seinem Geschäftssitz zu verständigen.
11.3 Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12. SONSTIGES
Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände wie vor allem Wetterbedingungen stark beeinflusst werden.

13. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

14. GERICHTSSTAND
Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Seminare von Anja Beyer „AktivBalance“ ist Stuttgart.


Änderungen bleiben vorbehalten. Stand 26.August 2009
Mit dem erscheinen dieser AGB verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit.